Nachlasspflegschaft

für die zuverlässige Sicherung und Erhaltung des Nachlasses

Wenn Erben unbekannt, minderjährig, im Ausland wohnhaft oder untereinander zerstritten sind, wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wurde oder sonstige Unklarheiten über die Erbfolge bestehen, bestellt das Nachlassgericht gemäß § 1960 BGB einen Nachlasspfleger.

Der Nachlasspfleger hat die Aufgabe, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und die rechtmäßigen Erben zu ermitteln. Er handelt dabei eigenverantwortlich, jedoch unter der Rechtsaufsicht des Nachlassgerichts.

Aufgaben eines Nachlasspflegers

 

Zu meinen wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Sicherung des Nachlasses vor Verlust, Beschädigung oder unberechtigtem Zugriff (z. B. Sicherung von Immobilien, Bankguthaben, Wertpapieren, Fahrzeugen),
  • Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses mit sämtlichen Vermögenswerten, Forderungen und Verbindlichkeiten,
  • ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses, einschließlich der Abwicklung laufender Zahlungen, Aufrechterhaltung von Versicherungen, Verwaltung von Immobilien oder Unternehmen,
  • Prüfung, Anerkennung und Begleichung berechtigter Nachlassverbindlichkeiten sowie Verhandlungen mit Gläubigern,
  • Berichterstattung an das Nachlassgericht über durchgeführte Maßnahmen und den aktuellen Stand des Nachlasses,
  • Vorbereitung und Übergabe des Nachlasses an die festgestellten Erben oder die Erbengemeinschaft.

 

Ich bin – geprüft durch den Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) und umfassend haftpflichtversichert – im Großraum Stuttgart und Umgebung (Baden-Württemberg) als erfahrener und zuverlässiger Nachlasspfleger tätig.

Sprechen Sie mich an