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Nachlasspflege
für die zuverlässige Sicherung und Erhaltung des Nachlasses

Bei Erbstreit, minderjährigen oder im Ausland lebenden Erben, Ausschlagungen des Erbes, unbekannten Erben und ähnlichen Gründen bestimmt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der sich um alle Tätigkeiten rund um die Sicherung des Nachlasses kümmert.
In dieser Funktion trete ich, geprüft vom Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) und umfassend versichert, im Großraum Stuttgart & Umgebung (Baden-Württemberg) als bewährter Experte auf.

Bei Erbstreit, minderjährigen oder im Ausland lebenden Erben, Ausschlagungen des Erbes, unbekannten Erben und ähnlichen Gründen bestimmt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der sich um alle Tätigkeiten rund um die Sicherung des Nachlasses kümmert.
In dieser Funktion trete ich, geprüft vom Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) und umfassend versichert, im Großraum Stuttgart & Umgebung (Baden-Württemberg) als bewährter Experte auf.
Aufgaben eines Nachlasspflegers
Als Nachlasspfleger bin ich dafür verantwortlich, den Nachlass zu sichern und vor Verlust, Beschädigung oder Missbrauch zu schützen. Dazu gehört die Identifizierung und Sicherung von Vermögenswerten wie Immobilien, Bankkonten, Wertpapieren, Fahrzeugen usw.
Ich erstelle eine umfassende Inventarliste aller Vermögenswerte, Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Dies umfasst die Bewertung von Vermögenswerten und die Ermittlung von Schulden, Steuern und anderen Verpflichtungen.
Die Verwaltung des Nachlasses erfolgt im besten Interesse der Erben. Dies kann die Verwaltung von Bankkonten, die Zahlung von Rechnungen, die Sicherung von Versicherungen, die Verwaltung von Immobilien oder Unternehmen und andere verwaltungstechnische Aufgaben umfassen.
Zudem prüfe und begleiche ich als Nachlasspfleger alle Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Dazu gehört die Kommunikation mit Gläubigern, die Verhandlung von Zahlungsvereinbarungen und die Abwicklung von offenen Rechnungen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder den Anweisungen im Testament des Verstorbenen verteilt der Nachlasspfleger den verbleibenden Nachlass an die rechtmäßigen Erben. Dies kann die Verteilung von Bargeld, Vermögenswerten oder anderen Eigentümern umfassen.
Regelmäßig berichte ich über die Verwaltung des Nachlasses an das Gericht. Diese Berichte enthalten Informationen über die durchgeführten Maßnahmen, die finanzielle Situation des Nachlasses und die geplanten oder bereits erfolgten Verteilungen.
Sie sind sich in der Erbengemeinschaft uneins und möchten die Abwicklung einem erfahrenen und neutralen Fachmann übertragen? Ich stehe Ihnen für die Abwicklung des Nachlasses innerhalb einer Erbengemeinschaft gerne zur Verfügung.
Oder möchten Sie mehr zum Thema Nachlasspflegschaft erfahren?
Unterstützung in Ihrem Erbfall
Erben müssen Fristen einhalten, verschiedene Fragen beantworten und Entscheidungen treffen. Wer dabei Fehler vermeiden möchte, kann mich als Nachlass-Experten mit der Abwicklung und Verwaltung des Erbfalls beauftragen.
Als Nachlass Experte übernehme ich die vielen organisatorischen Aufgaben und Entscheidungen, mit denen Angehörige im Erbfall konfrontiert werden. Ich unterstütze Sie bei allen Formalitäten auf dem Weg zum Antritt Ihres Erbes. Bei der Nachlassabwicklung erbringe ich u.a. folgende Leistungen:
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Beantragung von Urkunden (z.B. des Erbscheins / Erbnachweises)
- Bewertung und Verkauf von Grundbesitz und Immobilien
- Unterstützung bei der Bewertung und Veräußerung von Vermögensgegenständen
- Organisation der Haushaltsauflösung und Renovierung der Mietwohnung
- Begleichung von Verbindlichkeiten und Einlösen von Forderungen
- Kündigung von Verträgen und Abos
- Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung (z.B. Einkommensteuererklärung des Verstorbenen)
- Unterstützung bei der Abwicklung der Bankgeschäfte
- Kontaktaufnahme zu sämtlichen Beteiligten des Erbfalls
- Erfüllung von Vermächtnissen
- Aufstellung eines Auseinandersetzungsplans (bei Erbengemeinschaft)
Es ist möglich, dass der Nachlass als Ganzes oder nur in Teilen (z.B. lediglich den Verkauf des Hauses betreffend) abgewickelt wird. Durch diese Vorgehensweise können die Erben sicher sein, dass der Erbfall in fachkundiger Hand liegt und entsprechend professionell abgewickelt wird.
Als Nachlassbevollmächtigter richtet sich mein mit Abschluss der Nachlassangelegenheit fälliger Vergütungsanspruch nach den Vorgaben der Vergütung für Testamentsvollstreckertätigkeiten entsprechend den Richtlinien des Deutschen Notarvereins zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.