Testamentsvollstreckung

persönlich & professionell an Ihrer Seite

Bei der Testamentsvollstreckung stehen Ihre Vorstellungen und Wünsche absolut im Fokus. Egal ob von Ihnen als Privatperson oder vom Amtsgericht bestellt – ich stehe Ihnen als persönlicher und kompetenter Partner auf dem gesamten Weg zur Seite.

Ich möchte, dass Sie sich wohlfühlen: Deshalb gehören auch Hausbesuche bei mir zur Tagesordnung, um in einem persönlichen Gespräch im vertrauten Umfeld alle Einzelheiten der Testamentsvollstreckung zu besprechen.

Wann ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?

Ich werde als Testamentsvollstrecker von Ihnen eingesetzt, um Ihre letzten Verfügungen wunschgemäß umzusetzen – und zwar auch oder genau dann, wenn Streitigkeiten unter Ihren Erben auftreten könnten. Dadurch wird Zwietracht vermieden, ein reibungsloser Ablauf garantiert sowie vor allem eine Entlastung der Erben gewährleistet.

Für eine friedliche Abwicklung besprechen wir im Vorfeld detailliert die Strukturen Ihres Nachlasses. Auf diese Weise kann eine Sicherung, Erhaltung, Mehrung und Nutzung des Nachlasses ganz nach Ihren Vorstellungen gestaltet werden.

Als Testamentsvollstrecker handel ich gemäß Ihren Anweisungen (der Person, die das Testament erstellt hat) und bin dafür verantwortlich, den Nachlass zu verwalten und zu verteilen. Im Allgemeinen umfassen die Hauptaufgaben eines Testamentsvollstreckers jedoch folgende:

1. Nachlassverwaltung: Als Testamentsvollstrecker übernehme ich die Verwaltung des Nachlasses und sorge dafür, dass alle Vermögenswerte des Verstorbenen ordnungsgemäß verwaltet werden. Dazu gehört die Identifizierung und Inventarisierung aller Vermögenswerte, die Bewertung des Nachlasses sowie die Verwahrung und Sicherung der Vermögenswerte während des Abwicklungsprozesses.

2. Schuldenregelung: Ich bin auch dafür verantwortlich, die Schulden des Verstorbenen zu ermitteln und zu begleichen. Dazu gehören unter anderem offene Rechnungen, Kredite oder Steuerverbindlichkeiten. Die Begleichung der Schulden erfolgt in der Regel aus dem Nachlassvermögen.

3. Verteilung des Nachlasses: Gemäß den Anweisungen im Testament oder den geltenden Gesetzen bin ich als Testamentsvollstrecker dafür zuständig, den Nachlass entsprechend zu verteilen. Dies beinhaltet die Identifizierung der Erben, die Berücksichtigung von Vermächtnissen oder Auflagen im Testament und die Verteilung der verbleibenden Vermögenswerte gemäß den jeweiligen Bestimmungen.

Testamentsvollstreckung vom Gericht bestellt

Ich kann als Testamentsvollstrecker auch vom Gericht bestellt werden. Dieser Fall tritt meistens dann ein, wenn minderjährige oder behinderte Erben geschützt werden müssen. So oder so – die Testamentsvollstreckung ist ein komplexes Thema, das umfassende steuerliche und juristische Kenntnisse voraussetzt.

Eine gerechte, schnelle Verteilung, professionell, persönlich und erfahren – dafür stehe ich seit vielen Jahren in ganz Baden-Württemberg. Vertrauen auch Sie auf meine Betreuung und Beratung und kontaktieren Sie mich gerne.

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